Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung

Nicht alle Folgen einer Trennung oder Scheidung müssen vor Gericht geklärt werden. Viele Fragen können Ehegatten bereits frühzeitig in einer Trennungsvereinbarung bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung verbindlich regeln. Eine solche Vereinbarung schafft Klarheit und kann spätere Auseinandersetzungen sowie ein aufwendiges Scheidungsverfahren vermeiden.



Was kann in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden?


Geregelt werden können u.a. Unterhalt, Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung, die gemeinsame Immobilie sowie die Hausratverteilung. Auch weitere wirtschaftliche Folgen der Trennung lassen sich individuell auf die persönliche Situation der Ehegatten abstimmen. Eine solche Vereinbarung sollte rechtlich sorgfältig vorbereitet werden. Je nach Inhalt ist zudem eine notarielle Beurkundung erforderlich, etwa dann, wenn die Vereinbarung die Aufhebung eines gemeinsamen Testamentes oder den nachehelichen Unterhalt regelt. Vor allem bei größeren Vermögenswerten, Immobilien oder langfristigen Unterhalts- und Versorgungsfragen empfiehlt es sich, die rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen vor Abschluss der Vereinbarung genau prüfen zu lassen.



Welche Vorteile bietet eine solche Vereinbarung?


Eine gut vorbereitete Scheidungsfolgenvereinbarung kann dazu beitragen, Konflikte zu vermeiden und die Scheidung auf die tatsächlich noch erforderlichen gerichtlichen Fragen zu beschränken.