Scheidung
Eine Scheidung ist nicht nur persönlich einschneidend, sondern bringt regelmäßig auch eine Vielzahl rechtlicher und wirtschaftlicher Fragen mit sich. Neben der Scheidung können insbesondere Unterhalt, Vermögen, gemeinsame Immobilien, der Versorgungsausgleich sowie bei gemeinsamen Kindern Fragen zum Sorgerecht und Umgang zu klären sein. Eine frühzeitige rechtliche Beratung schafft Klarheit darüber, welche Rechte und Pflichten bestehen, welche Regelungen erforderlich sind und welche Angelegenheiten möglichst bereits vor Einleitung des Scheidungsverfahrens geklärt werden sollten.
Wann kann eine Ehe geschieden werden?
Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Das ist der Fall, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen. In der Praxis ist dabei vor allem das sogenannte Trennungsjahr von Bedeutung. Leben die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt und wollen beide geschieden werden oder stimmt ein Ehegatte dem Scheidungsantrag des anderen zu, wird das Scheitern der Ehe gesetzlich vermutet. Leben die Ehegatten bereits seit drei Jahren getrennt, wird das Scheitern der Ehe auch dann vermutet, wenn ein Ehegatte der Scheidung nicht zustimmt.
Eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe für den antragstellenden Ehegatten aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.
Wie läuft ein Scheidungsverfahren ab?
Die Scheidung einer Ehe erfolgt durch das Familiengericht. Das Verfahren beginnt mit einem Scheidungsantrag, der durch einen Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht wird. Nach Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehegatten führt das Gericht das weitere Verfahren durch. Regelmäßig wird zugleich der Versorgungsausgleich geklärt. Sind alle entscheidungsrelevanten Fragen geklärt, bestimmt das Familiengericht einen Scheidungstermin. Zu diesem Termin werden die Ehegatten grundsätzlich persönlich angehört. Anschließend entscheidet das Gericht über die Scheidung und die gegebenenfalls im Verbund anhängigen Folgesachen.
Brauchen beide Ehegatten einen Rechtsanwalt?
Für die Stellung des Scheidungsantrags besteht Anwaltszwang. Der Ehegatte, der die Scheidung beantragt, muss daher anwaltlich vertreten sein. Bei einer einvernehmlichen Scheidung benötigt der andere Ehegatte nicht zwingend einen eigenen Rechtsanwalt, wenn er der Scheidung lediglich zustimmen und keine eigenen Anträge stellen möchte. Sobald jedoch eigene Anträge gestellt oder unterschiedliche Interessen etwa hinsichtlich Unterhalt, Vermögen oder anderer Scheidungsfolgen verfolgt werden sollen, ist eine eigene anwaltliche Beratung regelmäßig erforderlich.
Einvernehmliche Scheidung
Sind sich beide Ehegatten darüber einig, dass die Ehe geschieden werden soll, und können die wesentlichen Scheidungsfolgen außergerichtlich geklärt werden, lässt sich das Verfahren häufig deutlich übersichtlicher gestalten. Eine einvernehmliche Scheidung bedeutet allerdings nicht, dass auf eine sorgfältige Prüfung der rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen verzichtet werden sollte. Gerade vermeintlich einfache Regelungen zu Unterhalt, Immobilieneigentum, Vermögen oder Altersvorsorge können langfristige Auswirkungen haben. Ziel einer guten familienrechtlichen Beratung sollte deshalb sein, bestehende Interessen frühzeitig zu erkennen und tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Welche Fragen sollten möglichst früh geklärt werden?
Bereits nach einer Trennung kann es sinnvoll sein, sich einen Überblick über die wirtschaftliche und rechtliche Situation zu verschaffen. Von Bedeutung können insbesondere sein:
- der genaue Zeitpunkt der Trennung,
- Trennungs- und Kindesunterhalt,
- Einkommen und Vermögensverhältnisse beider Ehegatten,
- gemeinsame Konten und Verbindlichkeiten,
- Immobilien und laufende Finanzierungen,
- Hausrat und Ehewohnung,
- Altersvorsorge,
- Krankenversicherung sowie
- Sorgerecht und Umgang bei gemeinsamen Kindern.
Nicht jede Scheidung erfordert eine Auseinandersetzung über sämtliche dieser Punkte. Gerade deshalb ist es sinnvoll, zunächst zu prüfen, welche Fragen im konkreten Fall tatsächlich regelungsbedürftig sind.
