Kündigung im Arbeitsrecht
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben. Umso wichtiger ist es, frühzeitig zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten wurden und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen.
Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit zwingend der Schriftform. Sie muss auf einer Urkunde eigenhändig von einer hierzu berechtigten Person unterzeichnet werden; eine Kündigung per E-Mail, Messenger oder in sonstiger elektronischer Form genügt nicht.
Kündigung erhalten? – Beratung für Arbeitnehmer/innen
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie diese möglichst frühzeitig rechtlich prüfen lassen. Neben formellen Anforderungen können insbesondere der Kündigungsgrund, bestehender Kündigungsschutz und die konkreten Umstände des Arbeitsverhältnisses für die Wirksamkeit der Kündigung entscheidend sein.
Ich unterstütze Arbeitnehmer/innen insbesondere bei:
- der Prüfung einer Kündigung auf formelle und inhaltliche Wirksamkeit,
- der Erhebung einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht,
- Verhandlungen über eine Abfindung oder andere einvernehmliche Lösungen,
- der Prüfung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen sowie
- der Beratung zu den weiteren Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Wichtig: Drei-Wochen-Frist bei einer Kündigung
Wer sich gegen eine Kündigung zur Wehr setzen möchte, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung grundsätzlich als von Anfang an rechtswirksam. Daher empfiehlt es sich, nach Erhalt einer Kündigung nicht unnötig Zeit verstreichen zu lassen.
Beratung für Arbeitgeber bei Kündigungen
Auch für Arbeitgeber erfordert die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eine sorgfältige rechtliche Vorbereitung. Fehler bei Form, Fristen, Kündigungsgrund und Verfahren können zu vermeidbaren arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen führen. Ich berate Arbeitgeber insbesondere bei der Vorbereitung und rechtssicheren Gestaltung von Kündigungen, prüfe die maßgeblichen arbeitsrechtlichen Voraussetzungen und begleite bei Bedarf auch Verhandlungen über Aufhebungsverträge und Abfindungsvereinbarungen. Kommt es zu einem Kündigungsschutzverfahren, vertrete ich Ihre Interessen vor dem Arbeitsgericht.
