Rechtsanwalt für Familienrecht in Wiesbaden
Ich berate und vertrete Sie in allen Fragen des Familienrechts, insbesondere bei Trennung und Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt. Mein Schwerpunkt liegt auf Scheidungs- und Kindschaftsverfahren sowie auf der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung in familienrechtlichen Auseinandersetzungen.
Sorgerecht und Umgangsrecht
Sind gemeinsame Kinder betroffen, stehen häufig Fragen zum Sorgerecht und Umgangsrecht im Mittelpunkt. Ich unterstütze Sie bei der Gestaltung und Durchsetzung tragfähiger Regelungen und begleite Sie bei Konflikten über den Umgang, den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes oder die Ausübung der elterlichen Sorge. Ziel ist es, rechtlich belastbare Lösungen zu entwickeln, die auch langfristig praktikabel sind.
Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt
Ich berate Sie außerdem bei Fragen zum Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt. Dabei prüfe ich bestehende Unterhaltsansprüche, unterstütze bei deren Berechnung und setze berechtigte Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich durch. Ebenso vertrete ich Sie bei der Abwehr unberechtigter oder überhöhter Unterhaltsforderungen.
Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung
Darüber hinaus unterstütze ich Sie bei der Erstellung und Prüfung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, um bestehende Konflikte möglichst einvernehmlich zu lösen und klare rechtliche Verhältnisse zu schaffen.
Auch vor der Eheschließung berate ich Sie zu den rechtlichen Folgen der Ehe und zur Gestaltung eines Ehevertrages. Durch klare und ausgewogene Regelungen können insbesondere Fragen zu Vermögen, Zugewinnausgleich und Unterhalt frühzeitig geregelt werden.
